Ob Brustvergrößerung- Straffung, Schweißdrüsenabsaugung, Facelifting oder Fettabsaugung. In aller Regel gilt, dass mit ein paar wenigen Ausnahmen Schönheitsoperationen aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Liegt eine Beeinträchtigung in der Funktion des Körpers nach einem Unfall (Wiederherstellungschirurgie) oder eine Krankheit (Lippen-Kiefer-Gaumen Spaltung) vor, die durch eine Schönheitsoperation gelindert werden kann, wird diese unter den aufgeführten Voraussetzungen von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Eine Nasenkorrektur wird beispielsweise dann bezahlt, wenn die Nasenscheidewand zu eng ist und das Atmen erschwert wird, doch oftmals auch mit dem gewünschten kosmetischem Effekt. Von den Kassen als notwendige Schönheits-OP akzeptiert wird das Anlegen der Ohren bei Kindern. Erwachsenen hingegen müssen diesen Eingriff selbst bezahlen.
Ist eine Brustverkleinerung orthopädisch notwendig, wird auch diese Schönheits-OP von der Kasse übernommen. Allerdings muss in diesem Fall auch ein umfassender Dokumentationsbericht des behandelnden Arztes vorliegen.
Folgeschäden einer Schönheits-OP egal ob im In-oder Ausland durchgeführt, wie zum Beispiel unplanmäßige Narbenbildungen nach der Operation oder Fettabsaugung, werden leider nicht von der Kasse übernommen. Auch nicht, wenn hierdurch Funktionen des Körpers maßgeblich beeinträchtigt werden.
Fazit. In besonderen Einzelfällen entscheidet sich die Krankenkasse auch für die Bezahlung einer Schönheitsoperation, wie zum Beispiel einer Augenlidstraffung. Hier bedient sich die Kasse dann aber oft auch eines Gutachters um den medizinischen Sachverhalt zu klären.