Die Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bildet das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Damit eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse möglich ist, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht besteht, er also freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer selbständig oder freiberuflich tätig ist, als beispielsweise Beamter Anspruch auf Beihilfe hat oder als Arbeitsnehmer ein Einkommen erzielt, das in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze lag. Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden risikogerecht, jedoch unabhängig vom Einkommen kalkuliert. Anhand von Faktoren wie dem Alter und Geschlecht, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem gewünschten Leistungsumfang wird das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers ermittelt. Je höher die PKV das Risikopotenzial beurteilt, desto höher ist die Versicherungsprämie, wobei als Risiko die Kosten bezeichnet werden, die der Versicherungsnehmer durch die Inanspruchnahme von Leistungen voraussichtlich verursachen wird. Liegen beim Versicherungsnehmer ungünstige Voraussetzungen wie etwa bestimmte Vorerkrankungen vor, kann die PKV das erhöhte Risiko durch die Erhebung von Risikozuschlägen ausgleichen oder die Versicherung bestimmter Leistungen ablehnen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Beiträge durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu senken. Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt und die PKV lediglich die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt. Der Vergleich Private Krankenversicherung arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip, erstattet also die tatsächlich entstanden Kosten rückwirkend. Bei einem Arztbesuch beispielsweise ist der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Arztes und kann mit diesem die notwendigen oder gewünschten Maßnahmen abstimmen. Der Arzt erstellt eine Rechnung anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung. Diese Rechnung reicht der Versicherungsnehmer anschließend bei seiner PKV ein und erhält den erstattungsfähigen Anteil nach Prüfung der Rechnung auf sein Konto erstattet. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer verpflichtet, die Rechnung zu begleichen, auch wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt werden sollte. Ähnlich gestaltet sich der Ablauf beim Erwerb von Medikamenten, auch hierbei dienen die Belege und Quittungen als Nachweise für die PKV.